Nutzungsbedingungen
Trainings-/Nutzungsbedingungen des MSC Höchstädt i. ADAC e.V.
· Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Fahrer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Mit dem Erwerb dieses Trainingsausweises verzichtet der Fahrer auf alle versicherungs- und privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem MSC Höchstädt e.V. und seinen Mitgliedern.
· Das Entsorgen von Abfall wird zur Anzeige gebracht.
· Das Befahren der Erdwälle und Zuschauerränge ist - auch mit Fahrrädern - verboten.
· Eltern haften für Ihre Kinder.
· Dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
· Die Geräuschemission darf 94dB nicht überschreiten.
· Trainingszeiten sind strikt einzuhalten.
Mittwoch (nur für Mitglieder) von 13.00h bis 20.00h
Samstag von 13.00h bis 19.00h
Sonn- und Feiertage von 13.00h bis 18.00h
· Auf der Zufahrt zum KTM-Ring und auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.
· Trainingsausweise sind grundsätzlich von jedem Benutzer vor dem Befahren des Geländes am SHELL Autohof an der A93 zu erwerben. Der Autohof hat 24h geöffnet.
Preise:
Tagestrainingspass Motorrad/Quad bis 79 ccm kostenlos (nur für Mitglieder)
Tagestrainingspass Motorrad/Quad bis 79 ccm 6,-- €
Tagestrainingspass Motorrad ab 80 ccm 12,-- €
Tagestrainingspass Quad/Seitenwagen/Autocross 14,-- €
Trainingsausweise sind von außen deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Für Vereinsmitglieder besteht die Möglichkeit 10% Rückvergütung der Trainingspässe zu erhalten. Die Trainingspässe müssen am Ende des Jahres vorgelegt werden.
Helfer erhalten bei Arbeitseinsätzen vor und während der Veranstaltungen Trainingsgutscheine
· Nichtbeachtung der Trainingsbedingungen und Benutzung der Strecke ohne Trainingsausweis haben einen sofortigen Platzverweis und ein Bußgeld von Euro 50,- zur Folge. Bei Missachtung erfolgt Strafanzeige.