Trainings/Strecken-Nutzungsbdingungen.
Bitte beachten Sie unsere
Nutzungsbedingungen
Trainings-/Nutzungsbedingungen des MSC Höchstädt i. ADAC e.V.
Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Fahrer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Mit dem Erwerb dieses Trainingsausweises verzichtet der Fahrer auf alle versicherungs- und privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem MSC Höchstädt e.V. und seinen Mitgliedern.
· Das Entsorgen von Abfall wird zur Anzeige gebracht.
· Das Befahren der Erdwälle und Zuschauerränge ist – auch mit Fahrrädern – verboten.
· Eltern haften für Ihre Kinder.
· Dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
· Die Geräuschemission darf 94dB nicht überschreiten.
· Trainingszeiten sind strikt einzuhalten.
Mittwoch (nur für Mitglieder) von 13.00h bis 20.00h
Samstag von 13.00h bis 19.00h
Sonn- und Feiertage von 13.00h bis 18.00h
Auf der Zufahrt zum KTM-Ring und auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Trainingsausweise sind grundsätzlich von jedem Benutzer vor dem Befahren des Geländes am SHELL Autohof an der A93 zu erwerben. Der Autohof hat 24h geöffnet.
Preise:
Tagestrainingspass Motorrad/Quad bis 79 ccm kostenlos (nur für Mitglieder)
Tagestrainingspass Motorrad/Quad bis 79 ccm 10,– €
Tagestrainingspass Motorrad ab 80 ccm 20,– €
Tagestrainingspass Quad/Seitenwagen/Autocross 20,– €
Trainingsausweise sind von außen deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Für Vereinsmitglieder besteht die Möglichkeit 10% Rückvergütung der Trainingspässe zu erhalten. Die Trainingspässe müssen am Ende des Jahres vorgelegt werden.
Helfer erhalten bei Arbeitseinsätzen vor und während der Veranstaltungen Trainingsgutscheine
Nichtbeachtung der Trainingsbedingungen und Benutzung der Strecke ohne Trainingsausweis haben einen sofortigen Platzverweis und ein Bußgeld von Euro 50,- zur Folge. Bei Missachtung erfolgt Strafanzeige.